Allgemeine Geschäftsbedingungen (Veranstaltungen)

Inhalte

Tagungen im Hotel

Sehr geehrte Seminarveranstalterin, sehr geehrter Gast,


unser Ziel ist es, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.

 

1. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt wird/werden. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind.
2. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Tagungsräume/Zimmer anderweitig zu vergeben.
3. Bei Anmeldung von mehreren Personen, insbesondere von Gruppen, soll im allseitigen Interesse die Teilnehmerliste mindestens 5 Tage vor Ankunft dem Hotel zur Verfügung stehen.
4. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für den Hotelier dann verbindlich, wenn des Gast nicht innerhalb von 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.
5. Reservierte Tagungsräume stehen dem Leistungsteilnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Rücksprache mit dem Hotel. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 15 Uhr am Anreisetag bis 10 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben.
6. Der Gast wird gebeten, bei vorzeitiger Abreise seine Abreise dem Empfang bis spätestens 20 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen; bei Abreise bis 18 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.
7. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung in der Seminarmappe und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt.
8. Eine Rückvergütung bestellter, aber nicht in Anspruch genommener Leistung ist nicht möglich.
9. Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer (MwSt.)
10. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung sechs Monate, so behält sich da Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
11. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.
12. Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Räumen/Zimmern und Arrangements werden in Rechnung gestellt:
Bis 48 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Kosten.
47 bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der vereinbarten Leistung
20 bis 8 Tage von Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Leistung
7 Tage bis Anreisetag: 100 % der vereinbarten Leistung
13. Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden, andernfalls wird mindestens die bestellte Anzahl der vereinbarten Leistungen bzw. Arrangements in Rechnung gestellt.
14. Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung eventuell von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.
15. Störungen an zur Verfügung gestellter technischer oder sonstiger Einrichtung werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.
16. Unsere Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
17. Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
18. Die Wirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.
19. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Amtsgerichts Mettmann vereinbart.


St.-Nr. 135/5097/1241
Bankverbindung: Commerzbank Düsseldorf

IBAN: DE37300400000442121000

BIC: COBADEFFXXX

 

Erfüllungsort ist Haan und Gerichtsstand Amtsgericht Mettmann


Geschäftsführer: Ralf Hamacher

Sonderveranstaltungen

Unser kleingedrucktes für Sonderveranstaltungen

Unser Ziel ist, Ihnen einen Service zu bieten, der Ihnen noch lange in angenehmer Erinnerung bleiben möge. Dazu gehört auch, zu welchen Konditionen wir die Leistungen und Verbindlichkeiten in beiderseitigem Einvernehmen erbringen.

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingen gelten für alle Buchungen von gastronomischen Leistungen, die wir in unseren Räumlichkeiten anbieten und somit zu einem sogenannten Bewirtungsvertrag führen.
2. Versammlungen
3. Einem voll „á la Carte“ bieten wir bis zu 15 Personen oder wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Gesellschaften, für die kein einheitliches Menü vereinbart wurde, können wir nur einen Auszug aus unserer aktuellen Speisenkarte anbieten. Wir beraten Sie hier gerne individuell und kompetent bei der Zusammenstellung Ihrer Menü-Auswahl. Sonderwünsche erfüllen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne.
4. Das Mitbringen von eigenem Kuchen ist gestattet und wird mit einer Servicepauschale von € 2,50 pro Person berechnet. Der Verzehr von eigenen Getränken ist in unseren Räumlichkeiten nicht erlaubt.
5. Das Mitnehmen von Buffetresten ist nur für die „warmen Speisen“ gestattet. Bitte bringen Sie hierfür eigene Behältnisse mit.
6. Optionen auf angefragte Termine sind bis zum Optionsdatum zu bestätigen. Nach Ablauf der Optionsfrist und nicht erfolgter verbindlicher Bestellung können wir die angefragten Räumlichkeiten anderweitig vergeben. Wir behalten uns vor, die Räumlichkeiten den tatsächlichen Personenzahlen anzupassen. Die Berechnung basiert auf Basis der angemeldeten Personen. Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Bei nachträglicher Unterschreitung der Gästezahl wird automatisch die ursprünglich vereinbarte Anzahl verrechnet. Dies gilt auch, wenn mehr Gäste anwesend sind, als ursprünglich bestellt wurden. Für alle Veranstaltungen mit Buffet werden Kinder ab 3 Jahren mit € 2,- pro Lebensjahr berechnet. Ab 12 Jahre gilt der volle Buffetpreis.
7. Wird ohne Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt, oder besteht begründeter Anlass, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder der Ruf des Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Fall der höheren Gewalt, können wir vom Vertrag zurücktreten.
8. Die Haftung für Garderobe und andere eingebrachte Sachen, wird ausgeschlossen.
9. Kosten für Künstlergagen, sowie anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter und hat diese dementsprechend anzumelden und abzuführen. Die Musik darf ab 0:00 Uhr nachts nur noch auf Zimmerlautstärke und bei geschlossener Türe/Fenster gespielt werden.
10. Für besondere Anlässe decken wir Ihre Tische festlich ein. Blumenschmuck ist nicht inklusive. Gerne sind wir Ihnen hier behilflich und übernehmen Ihre extra Deko-Wünsche gebührenpflichtig. Das Dekorieren der Wände ist nur in Absprache mit der Geschäftsleitung gestattet.
11. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig auch Veranstalter ist, haftet er uns gegenüber als Gesamtschuldner.
12. Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar vor Ort oder nach ausdrücklicher Vereinbarung mit der Geschäftsleitung. Bitte beachten Sie, dass wir hier keine Kartenzahlung akzeptieren können.


Feierlichkeiten im Saal

 

Tagesveranstaltungen

Ab 11.00 – 17.00 Uhr
Minimum-Gästezahl 30 Personen – Keine Raummiete und keine zusätzlichen Personalkosten. Sollten Sie dennoch länger bleiben wollen, berechnen wir hier einen Zuschlag von € 25,- pro Servicekraft/angefangener Stunde.
Möchten Sie den Saal dennoch bei einer geringeren Personenzahl buchen, wird hier der Differenzbetrag auf 30 Personen angerechnet.


Abendveranstaltungen

Ab 18.30 – 01.00 Uhr
Minimum-Gästezahl 30 Personen – Keine Raummiete und keine zusätzlichen Personalkosten. Ab 01:00 wird ein Nachzuschlag von € 25,- pro anwesender Servicekraft /angefangener Stunde berechnet. Sollten Sie den Saal dennoch bei einer geringeren Personenzahl buchen wollen, wird hier der Differenzbetrag auf 30 Personen angerechnet.


Trauer-Nachfeiern

Führen wir ab einer Minimum-Gästezahl von 20 Personen durch.


Tagungen

Auf Anfrage